| Fürstentum | Dieser Text beschreibt Fürstentum. Der untere Text beinhaltet die Fürstentum Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Fürstentum Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Fürstentum fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Fürstentum möglichst ausführlich zu halten.
Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Fürstentum Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Fürstentum beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Fürstentum. Fragen zu dem Thema Fürstentum können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.
Fürstentum ArtikelBuch-Tipp: B.A.R.F. - Artgerechte Rohernährung für Hunde. Ein praktischer Ratgeber Einfach klasse - klasse einfach Wer hätte geglaubt, dass der Einstieg ins barfen so leicht sein kann? Ich erst nicht, bis ich das Buch von meiner Frau bekommen habe. Als stolzer Besitzer von 2 Boxern bin ich schon immer bemüht gewesen, den Hunden das beste Futter zu bieten, ohne auf den Preis zu schauen. Aber dass es so einfach sein kann, hätte... Der Begriff Fürstentum genannt das Herrschaftgsgebiet eines Fürsten.
Unter Fürstentümern verstand man bis zur Auflösung des Heiligen römischen Reiches deutscher Nation 1806 die Herrschaftsgebiete der reichsunmittelbaren Reichsstände mit einem Fürsten als Oberhaupt. In geistlichen Territorien war das geistliche Oberhaupt gleichzeitig auch das weltliche: man sprach vom Fürstbischof oder Fürstabt. Die geistlichen Fürstentümer wurden in dem Zuge der Säkularisation 1803 aufgehoben; die weltlichen Fürstentümer wurden entweder 1806 mediatisiert oder erlangten in dem Verband des Rheinbundes ihre Souveränität.
Heutzutage versteht man darunter allgemein das rechtlich selbständige Herrschaftsgebiet eines Angehörigen des Adelsstandes. Dazu zählen die Fürstentümer Liechtenstein und Monaco.
Weiteres zu dem Artikel Fürstentum | | Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: | | | Schnellzugrif auf verwandte Texte: | | | NEU! Frage im Forum zum Thema: | | Wenn die Beschreibung 'Fürstentum' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Fürstentum Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Fürstentum' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Fürstentum' und 'Fürstentum' Definition sehr dankbar.
Alle Tipps zu den Bücher auf dieser Seite wurden automatisch generiert. D.h. die Bücher wurden aus einer Datenbank von dem Computer ausgesucht. Deshalb kann es vorkommen, dass vorgeschlagene Bücher nicht ganz der 'Fürstentum' Beschreibung entsprechen.
Liste aller verwandten Artikel: Begriff, Liechtenstein, Nation, Verband |
|
|
· Diese Seite wurde bisher 474 mal abgerufen. · Letzte Counteraktualisierung erfolgte am 17.05.2008 um 16:49:26 · Diese Seite wurde zuletzt geändert um 16:35, 10. Aug 2004. · Letzte Portalaktualisierung erfolgte um 08:00:00 GMT, 25.02.2008
|